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Ab dem 01.01.2014 gibt es viele Änderungen, über die wir Sie hier informieren möchten

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen:
Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 4.900 auf 5.000 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

VERSICHERUNG:
Aus der Altersvorsorge per Riester-Sparplan lässt sich ab Januar mehr Geld in eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit und die Absicherung für Hinterbliebene stecken. Statt bisher 15 Prozent können fortan bis zu 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge - maximal aber 2100 Euro je Förderberechtigtem - für die übrigen Versicherungen eingesetzt werden. Zur Rürup-Rente kann ab 2014 eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgeschlossen werden.

Rente mit 67 – Renteneintritt drei Monate später:
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

BAUEN und KAUFEN:
Wer per Riester-Sparplan fürs Eigenheim spart, kann das angesammelte Geld jederzeit ganz oder teilweise verwenden, um Schulden für die Immobilie zu tilgen. Zudem darf das Geld nun auch für den altersgerechten Umbau des Eigenheims nutzen.

Kfz-Kennzeichen bald bundesweit mitnehmen:
Wer in Deutschland umzieht, soll ein liebgewonnenes Kfz-Kennzeichen nicht mehr abgeben müssen
. Voraussichtlich Mitte 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten.
Auf die Kfz-Versicherung soll die Neuregelung keine Auswirkungen haben. „Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort“, erläuterte das Verkehrsministerium. Geplant ist auch, dass das Kennzeichen am Auto bleiben kann, wenn es an einen neuen Besitzer in einen anderem Zulassungsbezirk verkauft wird.

Vorgesehen ist auch, dass Fahrzeuge von Mitte 2014 an über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamts online abgemeldet werden können. Ermöglicht werden soll dies über Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kennzeichen und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.

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