Die Riester-Rente ist eine vom Gesetzgeber fest eingeplante Größe für die Altersbezüge der Deutschen. Sie muss die Kürzungen des Rentenniveaus der gesetzlichen Rente kompensieren.
Der jüngste Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hatte erneut bestätigt, dass nur mit Riester-Rente eine Absenkung des Sicherungsniveaus im Alter verhindert werden kann (drohende Altersarmut). Das sich die meisten Deutschen nicht oder nicht in ausreichendem Maße um ihre Riester-Rente kümmern, scheint den Gesetzgeber wenig zu interessieren – scheinbar aus gutem Grund.
Knapp ein Fünftel der bestehenden Riester-Verträge, so die Schätzung des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wird nicht bespart. Beim Rest dürfte die begünstigte Fördersumme oft nicht ausgeschöpft werden. Zwar zahlte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die die Riester-Konten verwaltet, in diesem Jahr gut drei Milliarden Euro an Fördermitteln aus. Insgesamt waren es seit Beginn der Riester-Förderung im Jahr 2002 gut 20 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Bei der Planung der Rentenreform ging der Gesetzgeber von einem jährlichen Fördervolumen von rund zehn Milliarden Euro aus. Der Bund hat also mit Riester jede Menge Geld gespart – sieben Milliarden Euro, die nicht abgerufen werden, Jahr für Jahr!
Neben der stattlichen Zulagenförderung sind die meisten Riester-Verträge auch steuerbegünstigt. Somit lohnt es sich doppelt, seinen Riester-Vertrag regelmäßig zu prüfen und entsprechend anzupassen.
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