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DIE GESETZLICHE VERSORGUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT
Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden haben im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene neue Regelung ersetzt die bisherige BU-Rente durch eine Erwerbsminderungsrente.
Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der neuer Eu-Rente keine Rolle mehr. Die volle Rente erhält nur noch der, welcher nicht mehr in der Lage ist mehr als 3 Stunden am Tag überhaupt zu arbeiten.
So kann es durchaus passieren, dass z.B. ein Ingenieur in die Tätigkeit eines Pförtners verwiesen wird. Kann der Berufunfähige noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, erhält er lediglich die halbe EU-Rente.
Besonders hart trifft es Berufsanfänger, denn diese haben frühestens nach 60 Beitragsmonaten Anspruch auf eine EU-Rente.
Somit stehen diese praktisch ohne jegliche Versorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit da.
Auch Selbständige verlieren in den meisten Fällen jeglichen Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da diese oft keine "Pflichtbeiträge" mehr einzahlen. In allen Fällen empfiehlt es sich deshalb dringend privat vorzusorgen. Die Höhe und die Laufzeit sollte individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Die Versicherer unterscheiden sich oft erheblich in Preis und Leistung.
Wir prüfen für Sie welcher Versicherer für Sie ein optimales Preisleistungsverhältnis bietet.
Beispiel zweier Arbeitnehmer: |
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Arbeitszeit in irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt |
Art der Rente |
Höhe der Rente bei einem mtl. Einkommen von 2.000 € |
Höhe der Rente bei einem mtl. Einkommen von 3.000 € |
6 und mehr Stunden |
keine |
0 € |
0 € |
zwischen 3 und unter 6 Stunden |
halbe Erwerbsminderungsrente |
ca. 340 € |
ca. 512 € |
weniger als 3 Stunden |
volle Erwerbsminderungrente |
ca. 685 € |
ca. 1.024 € |