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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rücken verstärkt in den Fokus der Medien. Von vielen Menschen werden diese Themen aber nicht mit sich selbst und ihren Familien in Zusammenarbeit gebracht.

Der Gesetzgeber verpflichtet Niemanden, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Umso mehr gilt es daher, sich selbst und seine Angehörigen für diese Situation zu wappnen. Unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren und finanzielle Verluste können durch rechtzeitige Vorsorge vermieden werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§1896 BGB) dürfen weder Ihre Ehepartner noch andere verwandte Sie im Falle fehlender Geschäftsfähigkeit automatisch vertreten!

Durch einen Klick auf folgenden Link Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfügung erhalten Sie sowohl Informationen zu den wichtigsten Hintergründen als auch die option zur personalisierten Online - Erstellung dieser Unterlagen.

Die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgt dafür, dass Sie sich und Ihre Angehörigen vor unnötigen Verfahren durch Betreuungsgerichte sowie vor finanziellen Verlusten schützen.


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